Gutachterleistungen

Bei der Auswahl eines Kfz-Sachverständigen sollte der Geschädigte darauf achten, dass Qualität und Unabhängigkeit vorliegen. So sollte der Kfz-Sachverständige eine Ausbildung als Kfz-Meister oder Kfz-Ingenieur absolviert und darüber hinaus eine anerkannte Prüfung als Sachverständiger abgelegt haben. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und werden daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht.

Der Geschädigte ist Herr des Verfahrens und unterliegt keinerlei Weisungen des Schädigers oder seiner Versicherung. Insbesondere ist er berechtigt, die Reparatur in einem Betrieb seiner Wahl durchführen zu lassen und einen Kfz-Sachverständigen seines Vertrauens zu beauftragen.