Wiederbeschaffungswert
Bei einem Totalschaden wird der "Wiederbeschaffungswert" ersetzt. Dies ist der Preis, den ein Geschädigter zu zahlen hat, um ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu erwerben.
Totalschaden im technischen Sinne liegt vor, wenn das Fahrzeug irreparabel zerstört ist. Wirtschaftlicher Totalschaden liegt i.d.R. vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.