Kaskoschaden

Bei einem selbstverschuldeten Unfall, einen sogenannten Kaskoschaden, ist vor der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen der Versicherungsvertrag einzusehen. Die Versicherungsgesellschaften behalten sich in vielen Fällen ein Weisungsrecht bezüglich des Sachverständigen vor.

Im Kaskoschadenfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, und nicht um Schadenersatzansprüche wie im Haftpflichtschadensfall. Hier spricht man von einer freiwilligen Versicherung. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen).