Reparaturkosten
Reparaturkosten können bis zu 30 % über den Wiederbeschaffungswert liegen und dennoch kann der Geschädigte das Fahrzeug instand setzen lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.
Liegen die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur eines Kraftfahrzeuges 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, so ist die Instandsetzung in aller Regel wirtschaftlich nicht vertretbar.